AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kunkel Freizeittechnologie
Flurstraße 26
86453 Dasing
Telefon: +49 175 7112428
E-Mail: kunkel@kunkel-freizeittechnologie.de
Webseite: kunkel-freizeittechnologie.de
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Kunkel Freizeittechnologie, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Kunde“, über Wartungs-, Reparatur-, Instandsetzungs-, Prüf-, Beratungs- und sonstige technische Dienstleistungen.
- Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
- Wartung und Reparatur von Kegelbahnen,
- insbesondere älteren Seil-Kegelbahnen verschiedener Hersteller,
- Fehlersuche und Störungsbeseitigung,
- Instandsetzung mechanischer und elektrischer Komponenten,
- Austausch und Aufarbeitung von Verschleißteilen,
- Wartung und Reparatur von Kegelstellern und Seilmechaniken,
- Überprüfung und Instandsetzung von Steuerungs- und Beleuchtungstechnik,
- Wartung und Reparatur von Freizeit- und Unterhaltungsautomaten,
- Wartung von Snack- und Getränkeautomaten,
- Wartung und Reparatur von Greifautomaten und vergleichbaren Freizeitgeräten,
- technische Beratung und telefonische Unterstützung bei Störungen und Reparaturversuchen.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden oder durch die tatsächliche Beauftragung einer Leistung zustande.
- Kostenvoranschläge und Preisangaben sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Bei erheblichen Abweichungen von einem zunächst mitgeteilten voraussichtlichen Aufwand wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber nach Möglichkeit vor Durchführung weiterer Arbeiten informieren.
- Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
- Insbesondere sind bekannte Fehler, Störungen, Vorschäden, Umbauten, Veränderungen an der Anlage sowie bereits durchgeführte Reparaturversuche mitzuteilen.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer Zugang zu den zu wartenden oder zu reparierenden Anlagen erhält und die erforderlichen Arbeitsbedingungen vorliegen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die betreffende Anlage während der Durchführung von Arbeiten sicher zugänglich und, soweit erforderlich, außer Betrieb genommen werden kann.
- Entstehen durch unvollständige oder unzutreffende Angaben des Kunden zusätzliche Aufwendungen, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit der Kunde die unzutreffenden oder fehlenden Angaben zu vertreten hat.
§ 4 Telefonische Reparaturhilfe und technische Hinweise
- Der Auftragnehmer kann Kunden auf Wunsch telefonisch bei der Fehlersuche und bei der Durchführung einfacher technischer Maßnahmen unterstützen.
- Telefonische Hinweise erfolgen auf Grundlage der Informationen, die der Kunde telefonisch oder anderweitig zur Verfügung stellt. Eine vollständige technische Beurteilung der Anlage ist im Rahmen einer telefonischen Beratung regelmäßig nicht möglich.
- Telefonische Hinweise stellen grundsätzlich keine Garantie dafür dar, dass ein bestimmter Fehler beseitigt oder die Funktionsfähigkeit der Anlage wiederhergestellt wird.
- Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, ob er aufgrund einer telefonischen Anleitung Arbeiten an seiner Anlage durchführt. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass insbesondere Arbeiten an elektrischen, mechanischen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Komponenten Risiken für Personen und Sachen verursachen können.
- Arbeiten, bei denen aufgrund ihrer Art besondere Fachkenntnisse, Messgeräte, Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind, dürfen nur von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt werden. Der Auftragnehmer kann den Kunden jederzeit darauf hinweisen, die Arbeiten durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft durchführen zu lassen.
- Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, die Anlage vor Eingriffen entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften außer Betrieb zu nehmen und gegen unbeabsichtigtes Einschalten zu sichern.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde technische Hinweise falsch versteht, unvollständig umsetzt, entgegen ausdrücklichen Sicherheitshinweisen handelt oder eigenständig Arbeiten durchführt, für deren Durchführung eine entsprechende fachliche Qualifikation erforderlich ist.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.
§ 5 Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten
- Reparatur- und Wartungsarbeiten werden nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt.
- Bei älteren Anlagen, insbesondere älteren Seil-Kegelbahnen und technisch überholten Komponenten, kann es aufgrund des Alters, Verschleißes oder der eingeschränkten Verfügbarkeit von Ersatzteilen erforderlich sein, alternative Reparatur- oder Instandsetzungslösungen einzusetzen.
- Ist eine Reparatur technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber informieren.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags geeignete Drittunternehmen oder Fachkräfte einzusetzen, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist.
- Für Verzögerungen, die durch nicht verfügbare Ersatzteile, Lieferverzögerungen, höhere Gewalt oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände entstehen, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Ersatzteile und Fremdmaterial
- Soweit Ersatzteile oder sonstige Materialien benötigt werden, können diese gesondert berechnet werden.
- Bei älteren Anlagen kann es vorkommen, dass Originalersatzteile nicht mehr erhältlich sind. Soweit technisch vertretbar, können alternative oder aufgearbeitete Komponenten eingesetzt werden.
- Die Verwendung alternativer oder aufgearbeiteter Komponenten wird, soweit für die konkrete Reparatur relevant, mit dem Kunden abgestimmt.
- Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile oder Materialien werden grundsätzlich nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch verwendet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verwendung ungeeigneter oder offensichtlich fehlerhafter Teile abzulehnen.
§ 7 Preise und Zahlung
- Es gelten die im Angebot oder in der individuellen Vereinbarung vereinbarten Preise.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Arbeitszeit, Anfahrt, Ersatzteile, Material und sonstige vereinbarte Leistungen gesondert berechnet.
- Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Abnahme und Funktionsprüfung
- Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, hat der Kunde die Leistung nach Fertigstellung zu prüfen und, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen, abzunehmen.
- Bei Reparaturen an älteren Anlagen kann aufgrund des technischen Zustands der Gesamtanlage nicht immer gewährleistet werden, dass nach Behebung eines konkreten Fehlers sämtliche übrigen Funktionen dauerhaft störungsfrei arbeiten.
- Werden bei einer Reparatur weitere, zuvor nicht erkennbare Defekte festgestellt, handelt es sich grundsätzlich um einen zusätzlichen Leistungsumfang, sofern diese nicht bereits vom ursprünglichen Auftrag umfasst waren.
§ 9 Gewährleistung und Mängel
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Kunde hat erkennbare Mängel nach Möglichkeit zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann.
- Kein Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung besteht, soweit eine erneute Störung auf unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Veränderungen, unsachgemäße Reparaturversuche, äußere Einwirkungen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
- Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
- Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich aufgrund eigenständiger Eingriffe, Reparaturversuche oder Veränderungen des Kunden an einer Anlage entstehen, besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere wenn der Schaden nicht auf eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
- Für die Funktionsfähigkeit einer Gesamtanlage kann keine Haftung übernommen werden, soweit die Funktionsstörung auf Komponenten, Verschleiß, Alter, Vorschäden oder technische Veränderungen zurückzuführen ist, die nicht Gegenstand des jeweiligen Auftrags waren.
§ 11 Besondere Regelungen für ältere Anlagen
- Dem Kunden ist bekannt, dass ältere Kegelbahnen, Freizeitgeräte und Automaten aufgrund ihres Alters, Verschleißzustands und ihrer technischen Konstruktion besonderen Risiken hinsichtlich weiterer Ausfälle und Folgeschäden unterliegen können.
- Eine Reparatur einzelner Komponenten stellt grundsätzlich keine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage dar.
- Insbesondere bei nicht mehr produzierten oder schwer verfügbaren Ersatzteilen können Reparaturen nur nach technischer Möglichkeit durchgeführt werden.
- Eine Verpflichtung zur Beschaffung nicht mehr erhältlicher Originalteile besteht nicht.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Soweit Ersatzteile oder sonstige Waren geliefert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der auf der Webseite veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
Die Datenschutzerklärung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite des Auftragnehmers abrufbar.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen keiner besonderen Form, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: September 2026
